| | Für die vermieteten Baugeräte besteht eine Versicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kasko-Versicherung von fahrbaren Geräten (ABMG).
| Versicherte Sachen: | Vermietete Baugeräte und Maschinen | | Nicht versichert: | Betriebs- und Hilfsstoffe, wie z. B. Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen, Kühlmittel, Reinigungs- und Schmiermittel, Werkzeuge, Transportbänder, Siebe, Schläuche, Seile, Gurte, Riemen, Bürsten, Bereifung, Ketten, Raupen, Kabel sowie sonstige Verschleißteile | | Versicherungsort: | BRD und angrenzende westeuropäische Länder | | Versicherungssumme: | Listenpreis des jeweiligen Gerätes, Höchsthaftung € 500.000 | | Versicherte Gefahren: | Unvorhergesehen und plötzlich eintretenden Schäden wie z. B. - Kasko –(Unfall-) Schäden
- Innere Betriebsschäden
- Naturgewalten (z. B. Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Sturm)
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl des Gerätes
- Diebstahl lose lagernder Anbaugeräte bis Neuwert max. € 2.500
(Zusatzgeräte müssen bewacht oder angekettet sein!) - Bedienfehler, Ungeschicklichkeit
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
| | Versicherungsdauer: | während des Auf- und Abladens, Transport, Einsatz und Abstellen maximal für die Dauer des Mietvertrages | | Entschädigungsumfang: | bei Totalschaden bei Teilschaden | = Zeitwert = Reparaturkosten inkl. Ersatzteile abzgl. Altmaterial und Verschleiß | | | Selbstbehalt | auf Basis der jeweils gültigen BauRent Miet-Listenpreise in € | | je Schadenfall: | für Geräte mit einem Monats-Tages-Mietpreis bis zu 39.- = 750.- von 40.- bis zu 69.- = 1.500.- von 70.- bis zu 149.- = 3.000.- ab 150.- = 6.000.- Bei Abbrucheinsätzen verdoppelt sich der Selbstbehalt ! Bei Diebstahl, Untergang, Unterschlagung oder Brandtotalschaden 20 % des Zeitwertes, mindestens jedoch obige Beträge. | | Obliegenheiten: | Alle Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden! Verluste durch Diebstahl und Raub sind zusätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen! | | Stand: Januar 2003-2 | | |